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Ihr Anwalt für Wirt­schafts­recht

Wirt­schafts­recht für Unter­neh­men und Unter­neh­mer

Recht­li­che Sicher­heit für unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen, Ver­trä­ge und wirt­schaft­li­che Kon­flik­te. JR Rechts­an­wäl­te JACOB & RÖSKE PartG mbB berät Unter­neh­men, Unter­neh­mer und Ent­schei­dungs­trä­ger in wirt­schafts­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen – von der Ver­trags­ge­stal­tung und recht­li­chen Prü­fung bis zur außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Durch­set­zung Ihrer Inter­es­sen.
Wirt­schafts­recht | Ver­trags­recht

Wirt­schafts­recht beginnt oft, bevor ein Rechts­streit ent­steht.

Unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen haben fast immer auch recht­li­che Aus­wir­kun­gen. Ver­trä­ge schaf­fen lang­fris­ti­ge Ver­pflich­tun­gen, Koope­ra­tio­nen kön­nen schei­tern und unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen zwi­schen Geschäfts­part­nern schnell erheb­li­che wirt­schaft­li­che Fol­gen haben.

Recht­li­che Ent­schei­dung?

Sie möch­ten vor einer wich­ti­gen unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dung mög­li­che Risi­ken und Kon­se­quen­zen prü­fen las­sen.

Ver­trag prü­fen oder gestal­ten?

Wir unter­stüt­zen bei der Erstel­lung, Prü­fung und Ver­hand­lung wirt­schaft­lich rele­van­ter Ver­trä­ge.

Geschäft­li­cher Kon­flikt?

Wir ent­wi­ckeln eine Stra­te­gie und ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen gegen­über Geschäfts­part­nern, Unter­neh­men oder ande­ren Betei­lig­ten.

For­de­run­gen durch­set­zen?

Wir unter­stüt­zen bei der Durch­set­zung berech­tig­ter Ansprü­che und der Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen.

Gute wirt­schafts­recht­li­che Bera­tung setzt des­halb nicht erst ein, wenn ein Kon­flikt bereits eska­liert ist.

Sie hilft dabei, Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen, Inter­es­sen abzu­si­chern und unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen rechts­si­cher zu gestal­ten.

Typi­sche Situa­tio­nen:

N
Ein wich­ti­ger Ver­trag soll geschlos­sen oder geprüft wer­den.
N
Ver­trags­be­din­gun­gen sol­len neu ver­han­delt wer­den.
N
Ein Geschäfts­part­ner erfüllt sei­ne Ver­pflich­tun­gen nicht.
N
For­de­run­gen wer­den nicht bezahlt.
N
Gegen Ihr Unter­neh­men wer­den Ansprü­che gel­tend gemacht.
N
Eine Koope­ra­ti­on oder Geschäfts­be­zie­hung soll been­det wer­den.
N
Haf­tungs­fra­gen müs­sen geklärt wer­den.
N
Eine unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung soll recht­lich abge­si­chert wer­den.
N
Ein wirt­schaft­li­cher Kon­flikt droht zu eska­lie­ren.

Je frü­her recht­li­che Risi­ken erkannt wer­den, des­to grö­ßer bleibt der unter­neh­me­ri­sche Hand­lungs­spiel­raum.

Unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen brau­chen recht­li­che Klar­heit.

Las­sen Sie recht­li­che Risi­ken früh­zei­tig prü­fen und schaf­fen Sie eine siche­re Grund­la­ge für Ihre nächs­ten Schrit­te.

Wir sind für Sie da.

Wirt­schafts­recht­li­che Bera­tung mit unter­neh­me­ri­schem Blick

Ver­trags­ge­stal­tung & Ver­trags­prü­fung

Wir erstel­len, prü­fen und ver­han­deln Ver­trä­ge mit dem Ziel, wirt­schaft­li­che Inter­es­sen klar zu regeln und recht­li­che Risi­ken mög­lichst früh­zei­tig zu redu­zie­ren.

Ver­trags­strei­tig­kei­ten

Wer­den ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen nicht ein­ge­hal­ten oder unter­schied­lich aus­ge­legt, prü­fen wir Ansprü­che und ent­wi­ckeln eine geeig­ne­te Stra­te­gie zur Durch­set­zung oder Abwehr.

Aus­hand­lung außer­ge­richt­li­cher Eini­gun­gen

Wir unter­stüt­zen Sie gezielt bei der Aus­hand­lung außer­ge­richt­li­cher Eini­gun­gen. In vie­len Fäl­len kann eine ein­ver­nehm­li­che Lösung wirt­schaft­lich und stra­te­gisch sinn­vol­ler sein als ein lang­wie­ri­ges Gerichts­ver­fah­ren.

Haf­tung & Scha­dens­er­satz

Wir prü­fen mög­li­che Haf­tungs­ri­si­ken und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und ver­tre­ten die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten.

For­de­run­gen & Zah­lungs­an­sprü­che

Wir unter­stüt­zen Unter­neh­men bei der Durch­set­zung offe­ner For­de­run­gen und weh­ren unbe­rech­tig­te Zah­lungs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ab.

Wirt­schafts­recht­li­che Strei­tig­kei­ten

Wir beglei­ten kom­ple­xe wirt­schaft­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen – von der stra­te­gi­schen außer­ge­richt­li­chen Ver­hand­lung bis zur gericht­li­chen Durch­set­zung

Von der recht­li­chen Fra­ge zur kla­ren Stra­te­gie

1

Situa­ti­on schil­dern

Sie erläu­tern uns Ihre unter­neh­me­ri­sche Fra­ge­stel­lung, den Ver­trag oder den bestehen­den Kon­flikt.

2

Rechts­la­ge prü­fen

Wir ana­ly­sie­ren Ver­trä­ge, Sach­ver­halt, Ansprü­che, Risi­ken und die wirt­schaft­lich rele­van­ten Rah­men­be­din­gun­gen.

3

Stra­te­gie ent­wi­ckeln

Gemein­sam bestim­men wir das recht­lich und wirt­schaft­lich sinn­vol­le Vor­ge­hen.

4

Inter­es­sen durch­set­zen

Wir füh­ren Ver­hand­lun­gen, gestal­ten Ver­ein­ba­run­gen oder ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen erfor­der­li­chen­falls vor Gericht.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Wirt­schafts­recht

Was gehört zum Wirt­schafts­recht?
Der Begriff Wirt­schafts­recht umfasst zahl­rei­che Rechts­fra­gen, die im Zusam­men­hang mit unter­neh­me­ri­scher und wirt­schaft­li­cher Tätig­keit ent­ste­hen. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re Ver­trags­ge­stal­tung und Ver­trags­prü­fung, gesell­schafts­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen, For­de­run­gen, Haf­tung, Scha­dens­er­satz sowie recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Unter­neh­men und Geschäfts­part­nern.
Wann soll­te ein Unter­neh­men einen Rechts­an­walt ein­schal­ten?
Nicht erst bei einem Rechts­streit. Gera­de bei wirt­schaft­lich bedeu­ten­den Ver­trä­gen, neu­en Geschäfts­be­zie­hun­gen oder grö­ße­ren unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen kann eine früh­zei­ti­ge recht­li­che Prü­fung hel­fen, Risi­ken zu erken­nen und spä­te­re Kon­flik­te zu ver­mei­den.

Besteht bereits eine Aus­ein­an­der­set­zung, soll­te mög­lichst früh geklärt wer­den, wel­che Ansprü­che bestehen und wel­che Stra­te­gie wirt­schaft­lich sinn­voll ist.

Soll­te ein Ver­trag vor der Unter­zeich­nung anwalt­lich geprüft wer­den?
Bei wirt­schaft­lich rele­van­ten Ver­trä­gen kann eine anwalt­li­che Prü­fung sinn­voll sein. Dabei geht es nicht nur dar­um, ob ein­zel­ne Klau­seln recht­lich wirk­sam sind, son­dern auch dar­um, wel­che Ver­pflich­tun­gen, Haf­tungs­ri­si­ken und wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen sich dar­aus erge­ben.
Was kann ich tun, wenn ein Ver­trags­part­ner sei­ne Ver­pflich­tun­gen nicht erfüllt?
Zunächst soll­te geprüft wer­den, wel­che Leis­tung ver­trag­lich geschul­det ist und wel­che Rech­te auf­grund der Pflicht­ver­let­zung bestehen.

Je nach Sach­ver­halt kön­nen bei­spiels­wei­se Erfül­lungs­an­sprü­che, Zah­lungs­an­sprü­che, Scha­dens­er­satz, Kün­di­gungs- oder Rück­tritts­mög­lich­kei­ten in Betracht kom­men.

Wie kön­nen offe­ne For­de­run­gen durch­ge­setzt wer­den?
Wel­che Vor­ge­hens­wei­se sinn­voll ist, hängt von der For­de­rung, den vor­han­de­nen Unter­la­gen und dem Ver­hal­ten des Schuld­ners ab.

Neben einer außer­ge­richt­li­chen Zah­lungs­auf­for­de­rung kön­nen bei­spiels­wei­se gericht­li­che Schrit­te erfor­der­lich wer­den. Ziel soll­te sein, For­de­run­gen effi­zi­ent durch­zu­set­zen und gleich­zei­tig Auf­wand und wirt­schaft­li­ches Risi­ko im Blick zu behal­ten.

Was tun, wenn gegen mein Unter­neh­men For­de­run­gen erho­ben wer­den?
For­de­run­gen soll­ten weder vor­schnell aner­kannt noch igno­riert wer­den. Zunächst soll­te geprüft wer­den, ob der gel­tend gemach­te Anspruch über­haupt besteht und ob Ein­wen­dun­gen oder Gegen­an­sprü­che vor­han­den sind.

Anschlie­ßend kann ent­schie­den wer­den, ob eine außer­ge­richt­li­che Lösung sinn­voll ist oder die For­de­rung kon­se­quent abge­wehrt wer­den soll­te.

Muss ein wirt­schaft­li­cher Streit immer vor Gericht geklärt wer­den?
Nein. Vie­le wirt­schafts­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen kön­nen durch Ver­hand­lun­gen oder Ver­gleichs­ver­ein­ba­run­gen gelöst wer­den.

Gera­de zwi­schen Unter­neh­men kön­nen Zeit, Kos­ten, bestehen­de Geschäfts­be­zie­hun­gen und wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen dafür spre­chen, zunächst eine außer­ge­richt­li­che Lösung anzu­stre­ben.

Ist eine sol­che Lösung nicht mög­lich, kön­nen Ansprü­che gericht­lich durch­ge­setzt bezie­hungs­wei­se abge­wehrt wer­den

Kön­nen bestehen­de Ver­trä­ge nach­träg­lich geän­dert wer­den?
Grund­sätz­lich kön­nen Ver­trags­par­tei­en bestehen­de Ver­ein­ba­run­gen ein­ver­nehm­lich ändern oder ergän­zen. Ob dar­über hin­aus Mög­lich­kei­ten zur Anpas­sung oder Been­di­gung bestehen, hängt vom kon­kre­ten Ver­trag und den jewei­li­gen Umstän­den ab.

Vor wesent­li­chen Ände­run­gen soll­te des­halb geprüft wer­den, wel­che recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Fol­gen ent­ste­hen.

Wer haf­tet bei Schä­den inner­halb einer Geschäfts­be­zie­hung?
Ob eine Haf­tung besteht, hängt unter ande­rem von den ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen, der jewei­li­gen Pflicht­ver­let­zung, dem ent­stan­de­nen Scha­den und mög­li­chen Haf­tungs­be­schrän­kun­gen ab.

Eine pau­scha­le Beur­tei­lung ist des­halb kaum mög­lich. Ent­schei­dend ist eine Prü­fung des kon­kre­ten Ver­trags und Sach­ver­halts.

Kann ein Rechts­an­walt auch Ver­trags­ver­hand­lun­gen über­neh­men?
Ja. Anwalt­li­che Bera­tung kann bereits wäh­rend der Ver­trags­ver­hand­lun­gen erfol­gen. Ein­zel­ne Klau­seln kön­nen geprüft, Ände­rungs­vor­schlä­ge ent­wi­ckelt und Ver­hand­lun­gen mit der Gegen­sei­te beglei­tet oder über­nom­men wer­den.

Gera­de bei wirt­schaft­lich bedeu­ten­den Ver­trä­gen kann dies hel­fen, Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen und die eige­ne Ver­hand­lungs­po­si­ti­on zu sichern.

Wirt­schaft­li­che Inter­es­sen brau­chen eine kla­re Stra­te­gie.

Ob Ver­trags­ge­stal­tung, unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung oder bestehen­der Kon­flikt – wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre Inter­es­sen recht­lich abzu­si­chern.

Stra­te­gisch. Per­sön­lich. Durch­set­zungs­stark.

Schil­dern Sie uns kurz Ihr Anlie­gen

Sie möch­ten einen Ver­trag prü­fen las­sen, eine unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung recht­lich absi­chern oder benö­ti­gen Unter­stüt­zung bei einem wirt­schaft­li­chen Kon­flikt? Sen­den Sie uns eine kur­ze Nach­richt. Wir prü­fen Ihr Anlie­gen und set­zen uns zeit­nah mit Ihnen in Ver­bin­dung.

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