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Häu­fi­ge Fra­gen zu unse­rer Rechts­be­ra­tung

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf zen­tra­le Fra­gen zu unse­ren Rechts­ge­bie­ten, unse­rer Arbeits­wei­se und der indi­vi­du­el­len Betreu­ung durch unse­re Kanz­lei.

In wel­chen Rechts­ge­bie­ten bera­ten JR Rechts­an­wäl­te JACOB & RÖSKE?

Unse­re Kanz­lei berät und ver­tritt Man­dan­ten in aus­ge­wähl­ten Berei­chen des Zivil- und Wirt­schafts­rechts. Dazu zäh­len unter ande­rem Wirt­schafts­recht, Wett­be­werbs­recht, Immo­bi­li­en­recht, Arbeits­recht, Bank­recht, Ener­gie­recht sowie angren­zen­de ver­trags­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen.

Berät die Kanz­lei sowohl Unter­neh­men als auch Pri­vat­per­so­nen?

Ja. Zu unse­ren Man­dan­ten gehö­ren Unter­neh­men eben­so wie Pri­vat­per­so­nen. Je nach Anlie­gen ent­wi­ckeln wir eine recht­li­che Ein­schät­zung und eine Vor­ge­hens­wei­se, die sowohl die Rechts­la­ge als auch die wirt­schaft­li­chen und per­sön­li­chen Zie­le des Man­dan­ten berück­sich­tigt.

Was unter­schei­det die Rechts­be­ra­tung der Kanz­lei?

Wir bie­ten kei­ne stan­dar­di­sier­te Bera­tung, son­dern eine per­sön­li­che und indi­vi­du­ell zuge­schnit­te­ne Betreu­ung. Wir erläu­tern die Rechts­la­ge ver­ständ­lich, bewer­ten Chan­cen und Risi­ken und stim­men die nächs­ten Schrit­te gemein­sam mit Ihnen ab.

Über­nimmt die Kanz­lei auch gericht­li­che Ver­tre­tun­gen?

Ja. Neben der außer­ge­richt­li­chen Bera­tung und Ver­tre­tung über­neh­men wir auch die gericht­li­che Durch­set­zung oder Abwehr von Ansprü­chen. Dabei reicht unse­re Erfah­rung bis hin zur Pro­zess­ver­tre­tung in kom­ple­xen Ver­fah­ren vor höchst­in­stanz­li­chen Gerich­ten wie dem Bun­des­ar­beits­ge­richt und dem Gerichts­hof der Euro­päi­schen Uni­on.

Kann ich mich bei Ver­trags­fra­gen an die Kanz­lei wen­den?

Ja. Wir bera­ten bei der Prü­fung, Gestal­tung und Ver­hand­lung von Ver­trä­gen. Dabei ach­ten wir nicht nur auf die recht­li­che Wirk­sam­keit, son­dern auch auf wirt­schaft­li­che Fol­gen, Risi­ken und eine kla­re ver­trag­li­che Rege­lung der Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten.

Wann soll­te ich bei einem recht­li­chen Kon­flikt einen Rechts­an­walt ein­schal­ten?

Sinn­voll ist eine anwalt­li­che Bera­tung mög­lichst früh, bevor Fris­ten ver­säumt, Ansprü­che falsch ein­ge­schätzt oder nach­tei­li­ge Erklä­run­gen abge­ge­ben wer­den. Eine früh­zei­ti­ge Prü­fung kann hel­fen, Risi­ken zu ver­mei­den und die rich­ti­ge Stra­te­gie zu wäh­len.

Berät die Kanz­lei im Wirt­schafts­recht?

Ja. Im Wirt­schafts­recht unter­stüt­zen wir Man­dan­ten bei unter­neh­me­ri­schen Rechts­fra­gen, Ver­trags­be­zie­hun­gen, recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen und der Durch­set­zung wirt­schaft­li­cher Inter­es­sen. Ziel ist eine recht­lich belast­ba­re und zugleich prak­ti­ka­ble Lösung.

Was umfasst die Bera­tung im Bank­recht?

Im Bank­recht bera­ten und ver­tre­ten wir Man­dan­ten bei recht­li­chen Fra­gen zu Ban­ken, Finan­zie­run­gen, Kapi­tal­an­la­gen und bank­be­zo­ge­nen Ver­trags­ver­hält­nis­sen. Beson­de­re Qua­li­fi­ka­ti­on besteht durch den Fach­an­walts­ti­tel im Bank- und Kapi­tal­markt­recht.

Unter­stützt die Kanz­lei auch bei arbeits­recht­li­chen Fra­gen?

Ja. Wir bera­ten Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer bei arbeits­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, etwa zu Arbeits­ver­trä­gen, Kün­di­gun­gen, Auf­he­bungs­ver­ein­ba­run­gen, Ver­gü­tungs­fra­gen oder Kon­flik­ten im lau­fen­den Arbeits­ver­hält­nis.

Was gehört zum Immo­bi­li­en­recht?

Im Immo­bi­li­en­recht bera­ten wir bei recht­li­chen Fra­gen rund um Immo­bi­li­en, Miet­ver­hält­nis­se, Ver­trä­ge, gewerb­li­che Miet­ver­hält­nis­se und immo­bi­li­en­be­zo­ge­ne Strei­tig­kei­ten. Dabei berück­sich­ti­gen wir sowohl recht­li­che als auch wirt­schaft­li­che Aspek­te.

Berät die Kanz­lei im Daten­schutz­recht?

Ja. Neben zivil­recht­li­chen und wirt­schafts­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen bestehen auch Kennt­nis­se im Daten­schutz­recht. Eine zusätz­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on liegt durch die Zer­ti­fi­zie­rung zur Eig­nung als Daten­schutz­be­auf­trag­ter vor.

Wie läuft eine ers­te recht­li­che Ein­schät­zung ab?

In einem ers­ten Gespräch schil­dern Sie Ihr Anlie­gen und stel­len vor­han­de­ne Unter­la­gen zur Ver­fü­gung. Anschlie­ßend prü­fen wir die recht­li­che Aus­gangs­la­ge, erläu­tern mög­li­che Hand­lungs­op­tio­nen und bespre­chen mit Ihnen, wel­che Vor­ge­hens­wei­se sinn­voll ist.