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Ihr Anwalt für Ener­gie­recht

Ener­gie­recht für Ener­gie­ver­sor­ger.

JR Rechts­an­wäl­te JACOB & RÖSKE PartG mbB bera­ten und ver­tre­ten Ener­gie­ver­sor­ger bei der Gestal­tung und Durch­set­zung von Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­gen, gegen­über Mit­be­wer­bern und Kon­kur­ren­ten sowie in Strei­tig­kei­ten gegen­über Unter­neh­men und Ver­brau­chern.
Ener­gie­recht | Ver­trags­ge­stal­tung | Strei­tig­kei­ten

Ener­gie­recht schafft Sicher­heit für Ihr Ver­sor­gungs­ge­schäft.

Regu­la­to­ri­sche Vor­ga­ben, kom­ple­xe Ver­trags­be­zie­hun­gen und ein inten­si­ver Wett­be­werb machen recht­li­che Klar­heit in der Ener­gie­ver­sor­gung beson­ders wich­tig.

Ver­trag gestal­ten?

Wir gestal­ten und prü­fen Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge mit Blick auf recht­li­che und wirt­schaft­li­che Risi­ken.

Anspruch durch­set­zen?

Wir set­zen Ihre Ansprü­che aus Ver­sor­gungs­ver­trä­gen gegen­über Kun­den kon­se­quent durch.

Wett­be­wer­ber im Blick?

Wir ver­tre­ten Sie gegen­über Mit­be­wer­bern und Kon­kur­ren­ten in wett­be­werbs­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

Streit ent­stan­den?

Wir ver­tre­ten Sie in Strei­tig­kei­ten gegen­über Unter­neh­men und Ver­brau­chern.

Im Ener­gie­recht tref­fen Ver­trags­ge­stal­tung, Wett­be­werb und Kun­den­be­zie­hun­gen auf­ein­an­der.

Gera­de in der Ener­gie­ver­sor­gung kön­nen recht­li­che Ent­schei­dun­gen erheb­li­che wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen haben. Eine früh­zei­ti­ge Prü­fung schafft Klar­heit und Hand­lungs­si­cher­heit.

Ver­trä­ge & Durch­set­zung:

  • Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge sol­len neu gestal­tet oder ange­passt wer­den.
  • Ansprü­che aus Ver­sor­gungs­ver­trä­gen sol­len gegen­über Kun­den durch­ge­setzt wer­den.
  • Zwi­schen Ver­sor­ger und Kun­de bestehen Unstim­mig­kei­ten über Prei­se, Leis­tun­gen oder Ver­trags­be­din­gun­gen.
  • Zah­lungs­rück­stän­de oder Ver­trags­ver­let­zun­gen von Kun­den müs­sen recht­lich ver­folgt wer­den.

Wett­be­werb & Strei­tig­kei­ten:

  • Ein Mit­be­wer­ber ver­hält sich wett­be­werbs­wid­rig oder es besteht der Ver­dacht dar­auf.
  • Ansprü­che gegen­über Kon­kur­ren­ten sol­len geprüft und durch­ge­setzt wer­den.
  • Strei­tig­kei­ten mit Unter­neh­men oder Ver­brau­chern sol­len außer­ge­richt­lich oder gericht­lich geklärt wer­den.
  • Unbe­rech­tig­te For­de­run­gen von Kun­den oder Drit­ten sol­len abge­wehrt wer­den.

Je frü­her recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen geklärt wer­den, des­to bes­ser las­sen sich wirt­schaft­li­che Risi­ken erken­nen und Ansprü­che rechts­si­cher durch­set­zen.

Wett­be­werb & Kon­kur­ren­ten

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie gegen­über Mit­be­wer­bern und Kon­kur­ren­ten am Ener­gie­markt.

  • Prü­fung wett­be­werbs­recht­li­cher Ansprü­che
  • Abmah­nun­gen gegen­über Mit­be­wer­bern
  • Abwehr von Abmah­nun­gen und Wett­be­werbs­vor­wür­fen
  • Einst­wei­li­ger Rechts­schutz in Wett­be­werbs­strei­tig­kei­ten
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Preis‑, Wer­be- und Ver­triebs­prak­ti­ken
  • Ver­tre­tung in gericht­li­chen Wett­be­werbs­ver­fah­ren

Ver­trags­ge­stal­tung & Durch­set­zung

Wir gestal­ten Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge und set­zen Ihre Ansprü­che gegen­über Kun­den durch.

  • Gestal­tung von Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­gen
  • Prü­fung und Anpas­sung bestehen­der Ver­trags­wer­ke
  • AGB-Gestal­tung für Ener­gie­ver­sor­ger
  • Durch­set­zung von Zah­lungs­an­sprü­chen gegen­über Kun­den
  • Vor­ge­hen bei Ver­trags­ver­let­zun­gen und Zah­lungs­rück­stän­den
  • Außer­ge­richt­li­che und gericht­li­che Anspruchs­durch­set­zung

Strei­tig­kei­ten mit Unter­neh­men & Ver­brau­chern

Kommt es zu Strei­tig­kei­ten mit Unter­neh­men oder Ver­brau­chern, prü­fen wir die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen.
  • Prü­fung und Durch­set­zung von Ansprü­chen
  • Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen
  • Ver­trags­recht­li­che Strei­tig­kei­ten mit Geschäfts- und Pri­vat­kun­den
  • Ver­hand­lun­gen mit Ver­trags­part­nern
  • Außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­lö­sung
  • Gericht­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung

Kla­re Ver­trä­ge. Kon­se­quen­te Durch­set­zung. Ihre Stra­te­gie.

Ob Ver­trags­ge­stal­tung, Wett­be­werbs­streit oder Aus­ein­an­der­set­zung mit Kun­den: Wir prü­fen die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und ent­wi­ckeln gemein­sam mit Ihnen ein trag­fä­hi­ges Vor­ge­hen.

Ener­gie­recht braucht recht­li­che Prä­zi­si­on und wirt­schaft­li­ches Ver­ständ­nis.

JR Rechts­an­wäl­te betrach­ten ener­gie­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen nicht iso­liert, son­dern im Zusam­men­hang mit Ihrem Ver­sor­gungs­ge­schäft und Ihren wirt­schaft­li­chen Zie­len.

Ener­gie­recht­li­che Kom­pe­tenz

Wir prü­fen die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und ent­wi­ckeln Lösun­gen für Ver­trags­ge­stal­tung, Wett­be­werb und Kun­den­be­zie­hun­gen in der Ener­gie­ver­sor­gung.

Wirt­schaft­li­cher Blick

Recht­li­che Ent­schei­dun­gen in der Ener­gie­ver­sor­gung haben häu­fig erheb­li­che wirt­schaft­li­che Fol­gen. Die­se berück­sich­ti­gen wir bei der Ent­wick­lung unse­rer Stra­te­gie.

Ver­trags­ori­en­tier­te Bera­tung

Wir gestal­ten und prü­fen Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge mit dem Ziel, Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen und kla­re recht­li­che Grund­la­gen zu schaf­fen.

Kon­se­quen­te Inter­es­sen­ver­tre­tung

Bei Kon­flik­ten mit Kun­den, Mit­be­wer­bern oder Unter­neh­men ver­tre­ten wir Ihre Inter­es­sen – außer­ge­richt­lich und erfor­der­li­chen­falls vor Gericht.

Von der recht­li­chen Prü­fung zur trag­fä­hi­gen Lösung.

Wir unter­stüt­zen Sie struk­tu­riert bei ener­gie­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen.

1

Situa­ti­on ana­ly­sie­ren

Sie schil­dern uns Ihre Ver­trags­be­zie­hung, den Wett­be­werbs­kon­flikt oder die bestehen­de Strei­tig­keit.

2

Rechts­la­ge prü­fen

Wir ana­ly­sie­ren Ver­trä­ge, mög­li­che Ansprü­che und recht­li­che Risi­ken.

3

Stra­te­gie ent­wi­ckeln

Gemein­sam ent­wi­ckeln wir ein Vor­ge­hen, das recht­li­che Sicher­heit und wirt­schaft­li­che Inter­es­sen mit­ein­an­der ver­bin­det.

4

Umset­zung beglei­ten

Wir unter­stüt­zen bei Ver­hand­lun­gen, Ver­trags­ge­stal­tung und der Durch­set­zung Ihrer Inter­es­sen.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Ener­gie­recht.

Was umfasst das Ener­gie­recht in Ihrer Bera­tung?
Wir bera­ten und ver­tre­ten Ener­gie­ver­sor­ger bei der Gestal­tung und Durch­set­zung von Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­gen, in wett­be­werbs­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­be­wer­bern sowie in Strei­tig­kei­ten gegen­über Unter­neh­men und Ver­brau­chern.
Wann soll­te ein Anwalt für Ener­gie­recht ein­ge­schal­tet wer­den?
Eine früh­zei­ti­ge recht­li­che Bera­tung kann ins­be­son­de­re bei der Gestal­tung neu­er Ver­sor­gungs­ver­trä­ge, bei Zah­lungs­aus­fäl­len von Kun­den, bei wett­be­werbs­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen oder bei bereits ent­stan­de­nen Strei­tig­kei­ten sinn­voll sein.
Gestal­ten Sie Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge?
Ja. Wir prü­fen und gestal­ten Ener­gie­lie­fer- und Ver­sor­gungs­ver­trä­ge sowie All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen mit Blick auf recht­li­che und wirt­schaft­li­che Risi­ken.
Set­zen Sie For­de­run­gen gegen­über Kun­den durch?
Ja. Wir prü­fen Zah­lungs­an­sprü­che und Ver­trags­ver­let­zun­gen und set­zen die­se außer­ge­richt­lich oder gericht­lich gegen­über Kun­den durch.
Was tun Sie bei wett­be­werbs­wid­ri­gem Ver­hal­ten von Mit­be­wer­bern?
Wir prü­fen wett­be­werbs­recht­li­che Ansprü­che, spre­chen erfor­der­li­chen­falls Abmah­nun­gen aus und ver­tre­ten Sie im einst­wei­li­gen Rechts­schutz sowie im Haupt­sa­che­ver­fah­ren.
Ver­tre­ten Sie uns auch, wenn wir selbst abge­mahnt wer­den?
Ja. Wir prü­fen die Berech­ti­gung von Abmah­nun­gen und Wett­be­werbs­vor­wür­fen und ent­wi­ckeln eine geeig­ne­te Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie.
Wer darf einen Wett­be­werbs­ver­stoß ver­fol­gen?
Wer zur Gel­tend­ma­chung wett­be­werbs­recht­li­cher Ansprü­che berech­tigt ist, rich­tet sich nach den gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und dem jewei­li­gen Sach­ver­halt. Nicht jeder Mit­be­wer­ber kann jeden Wett­be­werbs­ver­stoß ver­fol­gen. Des­halb soll­te zunächst geprüft wer­den, ob im kon­kre­ten Fall eine ent­spre­chen­de Anspruchs­be­rech­ti­gung besteht.
Was kann ich bei Strei­tig­kei­ten mit Geschäfts- oder Pri­vat­kun­den tun?
Zunächst soll­ten Ver­trag, Sach­ver­halt und mög­li­che Ansprü­che geprüft wer­den. Anschlie­ßend kann ent­schie­den wer­den, ob eine Ver­hand­lung, außer­ge­richt­li­che Anspruchs­durch­set­zung oder ein gericht­li­ches Vor­ge­hen sinn­voll ist.
Kön­nen bestehen­de Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge ange­passt wer­den?
Ob und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen bestehen­de Ver­trä­ge geän­dert oder ange­passt wer­den kön­nen, hängt ins­be­son­de­re von den ver­trag­li­chen Rege­lun­gen und den kon­kre­ten Umstän­den ab.
Ver­tre­ten Sie Ener­gie­ver­sor­ger auch vor Gericht?
Wenn eine außer­ge­richt­li­che Lösung nicht mög­lich oder wirt­schaft­lich nicht sinn­voll ist, kön­nen Ansprü­che gericht­lich durch­ge­setzt bezie­hungs­wei­se For­de­run­gen abge­wehrt wer­den – sowohl gegen­über Kun­den als auch gegen­über Mit­be­wer­bern.
War­um ist eine früh­zei­ti­ge recht­li­che Prü­fung sinn­voll?
Ver­trags­ver­hält­nis­se in der Ener­gie­ver­sor­gung sind häu­fig lang­fris­tig ange­legt und mit erheb­li­chen wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen ver­bun­den. Recht­li­che Pro­ble­me, die erst spät erkannt wer­den, kön­nen des­halb erheb­li­che wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen haben.

Ener­gie­ver­sor­ger brau­chen recht­li­che Sicher­heit – in Ver­trä­gen, im Wett­be­werb und im Streit­fall.

Kom­ple­xe Ver­trags­struk­tu­ren, wett­be­werbs­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen und Strei­tig­kei­ten mit Kun­den kön­nen erheb­li­che wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen haben. Las­sen Sie recht­li­che Fra­gen früh­zei­tig prü­fen.

Per­sön­lich. Unter­neh­me­risch. Lösungs­ori­en­tiert.

Wor­um geht es bei Ihrem ener­gie­recht­li­chen Anlie­gen?

Sie haben eine Fra­ge zu einem Ver­sor­gungs­ver­trag, einem Wett­be­werbs­kon­flikt oder einer Strei­tig­keit mit Kun­den? Sen­den Sie uns eine kur­ze Nach­richt. Wir set­zen uns schnellst­mög­lich mit Ihnen in Ver­bin­dung.

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