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Ihr Anwalt für Wett­be­werbs­recht

Wett­be­werbs­recht für Unter­neh­men und Unter­neh­mer

JR Rechts­an­wäl­te JACOB & RÖSKE PartG mbB berät und ver­tritt Unter­neh­men bei wett­be­werbs­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen – von der Prü­fung geschäft­li­cher Maß­nah­men und Wer­bung bis zur Abwehr von Abmah­nun­gen und der Durch­set­zung eige­ner Ansprü­che gegen­über Wett­be­wer­bern.
Wett­be­werbs­recht | Abmah­nun­gen | Wer­bung | Unter­las­sung | Wett­be­werbs­ver­stö­ße

Wett­be­werbs­recht schützt Ihren unter­neh­me­ri­schen Hand­lungs­spiel­raum

Wett­be­werbs­recht schafft kla­re Rah­men­be­din­gun­gen für einen fai­ren Wett­be­werb und schützt die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen Ihres Unter­neh­mens. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, recht­li­che Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen, eige­ne Markt­auf­trit­te rechts­si­cher zu gestal­ten und sich gegen unlau­te­res Ver­hal­ten von Mit­be­wer­bern wirk­sam zur Wehr zu set­zen.

Abmah­nung erhal­ten?

Wir prü­fen die gel­tend gemach­ten Vor­wür­fe, mög­li­che Ansprü­che und die nächs­ten recht­li­chen Schrit­te.

Wer­bung rechts­si­cher?

Wir prü­fen Wer­be­aus­sa­gen, geschäft­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on und Mar­ke­ting­maß­nah­men auf wett­be­werbs­recht­li­che Risi­ken.

Wett­be­werbs­ver­stoß ent­deckt?

Ein Mit­be­wer­ber ver­schafft sich mög­li­cher­wei­se durch unzu­läs­si­ges Ver­hal­ten einen Vor­teil? Wir prü­fen Ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten.

Ansprü­che durch­set­zen?

Wir unter­stüt­zen Sie bei der außer­ge­richt­li­chen und erfor­der­li­chen­falls gericht­li­chen Durch­set­zung wett­be­werbs­recht­li­cher Ansprü­che.

Im Wett­be­werb kön­nen klei­ne Details gro­ße Fol­gen haben.

Wer­bung. Preis­an­ga­ben. Pro­dukt­dar­stel­lun­gen oder Aus­sa­gen über Wett­be­wer­ber kön­nen recht­li­che Kon­se­quen­zen aus­lö­sen. Wett­be­werbs­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­wi­ckeln häu­fig eine beson­de­re Dyna­mik und erfor­dern schnel­les Han­deln.

  • Abmah­nung oder Unter­las­sungs-auf­for­de­rung erhal­ten
  • Unter­las­sungs­er­klä­rung gefor­dert
  • Irre­füh­ren­de Wer­bung eines Mit­be­wer­bers
  • Eige­ne Wer­be­kam­pa­gne recht­lich prü­fen las­sen
  • Preis­an­ga­ben oder Ver­kaufs­ak­tio­nen recht­lich prü­fen
  • Ver­glei­chen­de oder her­ab­set­zen­de Wer­bung eines Mit­be­wer­bers
  • Unter­las­sungs- oder Scha­dens­er­satz-ansprü­che gegen Ihr Unter­neh­men
  • Wett­be­werbs­ver­stoß eines Mit­be­wer­bers schnell been­den
  • Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung erhal­ten oder ange­kün­digt
  • Stra­te­gisch rich­tig auf einen Wett­be-werbs­streit reagie­ren

Gera­de im Wett­be­werbs­recht kann schnel­les und stra­te­gisch abge­stimm­tes Han­deln ent­schei­dend sein.

Abmah­nung erhal­ten?

Eine Abmah­nung soll­te ernst genom­men wer­den – gleich­zei­tig bedeu­tet sie nicht auto­ma­tisch dass alle For­de­run­gen begrün­det snd.

  • Prü­fung des behaup­te­ten Ver­sto­ßes
  • Prü­fung der Berech­ti­gung der Ansprü­che
  • Prü­fung von Kos­ten- und Scha­dens­er­satz-for­de­run­gen
  • Bewer­tung der wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen
  • Ent­wick­lung einer stra­te­gisch sinn­vol­len Reak­ti­on

Wich­tig: Eine vor­for­mu­lier­te Unter­las­sungs­er­klä­rung soll­te nicht unge­prüft unter­schrie­ben wer­den.

Wer­bung & Mar­ke­ting

Gute Wer­bung muss nicht nur über­zeu­gen- son­dern auch recht­si­cher sein.

  • Wer­be­aus­sa­gen und Claims
  • Preis­wer­bung und Rabatt­ak­tio­nen
  • Ver­glei­chen­de Wer­bung
  • Pro­dukt- und Leis­tungs­dar­stel­lun­gen
  • Online-Mar­ke­ting und Social Media
  • Aus­sa­gen über Wett­be­wer­ber
  • Ver­mei­dung einer Irre­füh­rung von Ver­brau­chern

Wett­be­werbs­ver­stö­ße ahn­den

Unlau­te­rer Wett­be­werb kann erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Ihr Unter­neh­men haben.
  • Abmah­nung aus­spre­chen
  • Unter­las­sungs­an­sprü­che durch­set­zen
  • Besei­ti­gungs­an­sprü­che prü­fen
  • Scha­dens­er­satz­an­sprü­che prü­fen
  • Gericht­li­che Durch­set­zung

Im Wett­be­werb zählt nicht nur Geschwin­dig­keit – son­dern die rich­ti­ge Stra­te­gie.

Ob Abmah­nung, Wer­be­maß­nah­me oder Wett­be­werbs­ver­stoß: Las­sen Sie Ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten früh­zei­tig prü­fen und schaf­fen Sie Klar­heit für die nächs­ten Schrit­te.

JR Rechts­an­wäl­te · Wett­be­werbs­recht

Wett­be­werbs­recht braucht recht­li­che Prä­zi­si­on und wirt­schaft­li­ches Ver­ständ­nis.

JR Rechts­an­wäl­te ver­bin­det wett­be­werbs­recht­li­che Bera­tung mit einem kla­ren Blick auf die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen Ihres Unter­neh­mens.

Recht­li­che Kom­pe­tenz

Wir prü­fen wett­be­werbs­recht­li­che Sach­ver­hal­te, Ansprü­che und Risi­ken sorg­fäl­tig und ent­wi­ckeln eine belast­ba­re recht­li­che Ein­schät­zung.

Wirt­schaft­li­cher Blick

Nicht jeder recht­lich mög­li­che Schritt ist wirt­schaft­lich sinn­voll. Wir berück­sich­ti­gen des­halb auch die Aus­wir­kun­gen auf Ihr Unter­neh­men.

Stra­te­gi­sches Vor­ge­hen

Ob Abwehr oder Durch­set­zung: Wir ent­wi­ckeln eine auf Ihre kon­kre­te Situa­ti­on abge­stimm­te Stra­te­gie.

Kon­se­quen­te Inter­es­sen­ver­tre­tung

Wir ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen in außer­ge­richt­li­chen Ver­hand­lun­gen und erfor­der­li­chen­falls kon­se­quent vor Gericht.

Von der recht­li­chen Fra­ge zur kla­ren Stra­te­gie

1

Situa­ti­on schil­dern

Sie sen­den uns die Abmah­nung, Wer­be­maß­nah­me oder Infor­ma­tio­nen zum mög­li­chen Wett­be­werbs­ver­stoß.

2

Sach­la­ge prü­fen

Wir prü­fen Rechts­la­ge, Ansprü­che, Risi­ken und die wirt­schaft­li­che Bedeu­tung für Ihr Unter­neh­men.

3

Stra­te­gie ent­wi­ckeln

Gemein­sam eru­ie­ren wir das recht­lich und wirt­schaft­lich sinn­vol­le Vor­ge­hen.

4

Inter­es­sen ver­tre­ten

Wir über­neh­men die Kom­mu­ni­ka­ti­on und Ver­hand­lun­gen mit der Gegen­sei­te und ver­tre­ten Sie erfor­der­li­chen­falls im gericht­li­chen Ver­fah­ren.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Wett­be­werbs­recht

Was ver­steht man unter Wett­be­werbs­recht?
Das Wett­be­werbs­recht regelt unter ande­rem, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Unter­neh­men am Markt wer­ben und geschäft­lich han­deln dür­fen. Einen wesent­li­chen Bereich bil­det das Recht gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb, das ins­be­son­de­re Markt­teil­neh­mer vor unlau­te­ren geschäft­li­chen Hand­lun­gen schüt­zen soll.

Für Unter­neh­men spielt das Wett­be­werbs­recht bei­spiels­wei­se bei Wer­bung, Preis­an­ga­ben, Ver­kaufs­ak­tio­nen, geschäft­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on und Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Wett­be­wer­bern eine Rol­le.

Was soll­te ich tun, wenn mein Unter­neh­men eine Abmah­nung erhält?
Eine wett­be­werbs­recht­li­che Abmah­nung soll­te nicht igno­riert wer­den. Gleich­zei­tig soll­ten die dar­in ent­hal­te­nen For­de­run­gen nicht unge­prüft erfüllt wer­den.

Zunächst soll­te geprüft wer­den, ob der behaup­te­te Wett­be­werbs­ver­stoß tat­säch­lich vor­liegt und ob die gel­tend gemach­ten Ansprü­che in die­ser Form bestehen.

Ins­be­son­de­re eine bei­gefüg­te Unter­las­sungs­er­klä­rung soll­te vor einer Unter­schrift recht­lich geprüft wer­den.

Muss ich eine Unter­las­sungs­er­klä­rung unter­schrei­ben?
Nicht auto­ma­tisch.

Ob ein Unter­las­sungs­an­spruch besteht und ob eine Erklä­rung abge­ge­ben wer­den soll­te, hängt vom jewei­li­gen Sach­ver­halt ab.

Eine Unter­las­sungs­er­klä­rung kann lang­fris­ti­ge Ver­pflich­tun­gen begrün­den und bei spä­te­ren Ver­stö­ßen erheb­li­che finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen haben. Des­halb soll­te ihr Inhalt vor einer Abga­be sorg­fäl­tig geprüft wer­den.

Was ist eine wett­be­werbs­recht­li­che Abmah­nung?
Mit einer Abmah­nung kann ein behaup­te­ter Wett­be­werbs­ver­stoß außer­ge­richt­lich bean­stan­det und die Gegen­sei­te zur Unter­las­sung auf­ge­for­dert wer­den.

Ziel kann es sein, eine gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung zu ver­mei­den und den bean­stan­de­ten Sach­ver­halt kurz­fris­tig zu been­den.

Ob die Abmah­nung berech­tigt ist, muss anhand des kon­kre­ten Sach­ver­halts geprüft wer­den.

Wann ist Wer­bung irre­füh­rend?
Wer­bung kann ins­be­son­de­re dann wett­be­werbs­recht­lich pro­ble­ma­tisch sein, wenn geschäft­lich rele­van­te Anga­ben geeig­net sind, Ver­brau­cher oder ande­re Markt­teil­neh­mer über wesent­li­che Umstän­de in die Irre zu füh­ren.

Wel­che Anga­ben wesent­lich sind und wie eine Aus­sa­ge recht­lich zu beur­tei­len ist, hängt stark von der kon­kre­ten Wer­bung, dem Pro­dukt, der Ziel­grup­pe und dem jewei­li­gen Kon­text ab.

Ist ver­glei­chen­de Wer­bung erlaubt?
Ver­glei­chen­de Wer­bung ist nicht grund­sätz­lich ver­bo­ten. Sie unter­liegt jedoch recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen.

Pro­ble­ma­tisch kön­nen bei­spiels­wei­se irre­füh­ren­de, unsach­li­che oder her­ab­set­zen­de Ver­glei­che sein. Vor grö­ße­ren Kam­pa­gnen mit direk­ten Wett­be­werbs­ver­glei­chen kann des­halb eine recht­li­che Prü­fung sinn­voll sein.

Was kann ich gegen einen Wett­be­werbs­ver­stoß eines Kon­kur­ren­ten tun?
Zunächst soll­te geprüft und doku­men­tiert wer­den, ob tat­säch­lich ein recht­lich rele­van­ter Wett­be­werbs­ver­stoß vor­liegt.

Je nach Sach­ver­halt kön­nen anschlie­ßend außer­ge­richt­li­che oder gericht­li­che Maß­nah­men in Betracht kom­men. Dazu kön­nen ins­be­son­de­re Unter­las­sungs­an­sprü­che gehö­ren.

Wel­che Vor­ge­hens­wei­se sinn­voll ist, hängt auch von den wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen und dem gewünsch­ten Ergeb­nis ab.

Kann ich Scha­dens­er­satz wegen eines Wett­be­werbs­ver­sto­ßes ver­lan­gen?
Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen bei Wett­be­werbs­ver­stö­ßen auch Scha­dens­er­satz­an­sprü­che in Betracht kom­men.

Ob ein Anspruch besteht und wie ein ent­stan­de­ner Scha­den nach­ge­wie­sen wer­den kann, hängt vom kon­kre­ten Sach­ver­halt ab und muss indi­vi­du­ell geprüft wer­den.

Was ist eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung im Wett­be­werbs­recht?
Eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ist eine gericht­li­che Maß­nah­me des vor­läu­fi­gen Rechts­schut­zes, mit der bei­spiels­wei­se ein bestimm­tes wett­be­werbs­recht­lich rele­van­tes Ver­hal­ten kurz­fris­tig unter­sagt wer­den kann.

Da sol­che Ver­fah­ren erheb­li­che und unmit­tel­ba­re Aus­wir­kun­gen auf die Geschäfts­tä­tig­keit haben kön­nen, soll­te nach Zustel­lung einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung zeit­nah anwalt­li­cher Rat ein­ge­holt wer­den.

Kann Wer­bung vor Ver­öf­fent­li­chung recht­lich geprüft wer­den?
Ja. Gera­de bei grö­ße­ren Wer­be­kam­pa­gnen, Preis­ak­tio­nen, ver­glei­chen­der Wer­bung oder beson­ders weit­rei­chen­den Wer­be­aus­sa­gen kann eine vor­he­ri­ge wett­be­werbs­recht­li­che Prü­fung sinn­voll sein.

Dadurch kön­nen mög­li­che Risi­ken erkannt wer­den, bevor eine Kam­pa­gne ver­öf­fent­licht wird und gege­be­nen­falls eine Abmah­nung oder gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung ent­steht.

Wer darf einen Wett­be­werbs­ver­stoß ver­fol­gen?
Wer zur Gel­tend­ma­chung wett­be­werbs­recht­li­cher Ansprü­che berech­tigt ist, rich­tet sich nach den gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und dem jewei­li­gen Sach­ver­halt.

Nicht jede Per­son oder jedes Unter­neh­men kann jeden Wett­be­werbs­ver­stoß ver­fol­gen. Des­halb soll­te zunächst geprüft wer­den, ob im kon­kre­ten Fall eine ent­spre­chen­de Anspruchs­be­rech­ti­gung besteht.

Wie schnell muss ich bei einer wett­be­werbs­recht­li­chen Abmah­nung reagie­ren?
Abmah­nun­gen ent­hal­ten regel­mä­ßig Fris­ten. Die­se soll­ten ernst genom­men und nicht ein­fach ver­strei­chen gelas­sen wer­den.

Wie drin­gend reagiert wer­den muss und wel­che Schrit­te erfor­der­lich sind, hängt vom kon­kre­ten Schrei­ben und dem Sach­ver­halt ab.

Eine früh­zei­ti­ge Prü­fung erhält in der Regel mehr Hand­lungs­mög­lich­kei­ten als eine Reak­ti­on unmit­tel­bar vor Ablauf einer gesetz­ten Frist.

Wett­be­werb braucht kla­re Regeln. Ihre Inter­es­sen eine kla­re Stra­te­gie.

Wir prü­fen die recht­li­che Situa­ti­on und zei­gen Ihnen, wel­che Mög­lich­kei­ten für Ihr Unter­neh­men bestehen.

Stra­te­gisch. Per­sön­lich. Durch­set­zungs­stark.

Schil­dern Sie uns kurz Ihre Situa­ti­on

Sie haben eine wett­be­werbs­recht­li­che Abmah­nung erhal­ten, möch­ten eine Wer­be­maß­nah­me prü­fen las­sen oder gegen einen mög­li­chen Wett­be­werbs­ver­stoß vor­ge­hen? Sen­den Sie uns eine kur­ze Nach­richt und – soweit vor­han­den – die ent­spre­chen­den Unter­la­gen. Wir prü­fen Ihr Anlie­gen und set­zen uns zeit­nah mit Ihnen in Ver­bin­dung.

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